Mitgliedschaft

VIRTUELLER HÄNDLER

Virtuelle Händler können keine physische Netznutzung, keine physische Lieferung und keinen Zugang zu Ausgleichsenergie haben) oder an der Gasbörse handeln. Für diese Dienste muss sich ein virtueller Händler einer Bilanzgruppe anschließen.

  • Bewerbung für die CEGH-Mitgliedschaft als virtueller Händler:

Um eine Mitgliedschaft zu beantragen, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche unten und folgen Sie den Anweisungen.

 

ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leitfaden “So werden Sie CEGH-
-Mitglied” (nur in Englisch verfügbar)

 

BILANZGRUPPENVERANTWORTLICHE
(BGV)

Um berechtigt zu sein, Erdgas physisch innerhalb Österreichs oder durch Österreich zu transportieren, haben Unternehmen zwei Möglichkeiten: eine Registrierung als BGV oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Bilanzgruppe (BG). Beide Möglichkeiten werden auf speziellen AGGM-Webseiten ausführlich erläutert. AGGM ist der Marktgebiets- und Verteilergebietsmanager auf dem österreichischen Markt und dient als zentrale Anlaufstelle für die BGV-Anmeldung.

Alle BGVs müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen (GMMO-VO 2020). Bitte beachten Sie, dass u.a. ein Vertragsverhältnis mit dem Bilanzkreis AGCS erforderlich ist. Antragsteller wenden sich bitte direkt an den Markgebietsmanager und Verteilergebietsmanager AGGM, die Kontaktdaten finden Sie hier: AGGM (Austrian Gas Grid Management AG).

 

Sollten Sie an einer Mitgliedschaft an der EEX CEGH Gasbörse interessiert sein, finden Sie hier nähere Informationen.

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